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Garantie und Gewährleistung
Auf die von uns angebotenen Geräte gibt es die übliche
Herstellergarantie.
Seit 01.01.2002 nach EU-Recht gibt es die vorgeschriebene 24-monatige
Gewährleistung auf alle unsere Artikel.
Bei der 24-monatigen Gewährleistung handelt es sich nicht
um eine 24-monatige Garantie.
Eine Garantie wird vom jeweiligen Hersteller angeboten,
ob 1 oder 2 oder 5 Jahre ist abhängig von Fabrikat und
Produktgruppe.
Unter die Gewährleistung fallen nur Mängel, wenn
die Sache von Anfang an:
nicht der
üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht
nicht den
Angaben in der Werbung oder
Produktbeschreibung
entspricht
oder nicht
der vertraglichen Vereinbarung entspricht
Mängel, die nicht unter die Gewährleistung fallen
sind:
Schäden
durch unsachgemäße Bedienung
Verschleiß
Eigenverschulden
des Kunden
Schäden
durch Überspannung oder Blitzschlag
Mängel,
die bereits beim Kauf bekannt waren
Wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt,
ist dieser kostenlos zu beheben. Andernfalls muss der Kunde
die Reparaturkosten tragen.
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