Garantie und Gewährleistung

Auf die von uns angebotenen Geräte gibt es die übliche Herstellergarantie.

Seit 01.01.2002 nach EU-Recht gibt es die vorgeschriebene 24-monatige Gewährleistung auf alle unsere Artikel.

Bei der 24-monatigen Gewährleistung handelt es sich nicht um eine 24-monatige Garantie.

Eine Garantie wird vom jeweiligen Hersteller angeboten,
ob 1 oder 2 oder 5 Jahre ist abhängig von Fabrikat und Produktgruppe.

Unter die Gewährleistung fallen nur Mängel, wenn die Sache von Anfang an:

nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht

nicht den Angaben in der Werbung oder
Produktbeschreibung entspricht

oder nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht

Mängel, die nicht unter die Gewährleistung fallen sind:

Schäden durch unsachgemäße Bedienung

Verschleiß

Eigenverschulden des Kunden

Schäden durch Überspannung oder Blitzschlag

Mängel, die bereits beim Kauf bekannt waren

Wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben. Andernfalls muss der Kunde die Reparaturkosten tragen.